Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO
Wenn Sie Daten von Personen auf unseren Webhosting-Servern speichern kann es erforderlich sein, dass Sie mit uns eine zusätzliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen müssen. Genaueres dazu regelt Artikel 28 der DSGVO. Wir empfehlen Ihnen dazu einen Datenschutzfachmann bzw. einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Wir bieten unseren Kunden den Abschluss eines solchen Vertrages in Form einer Vorlage an.
Um eine solche Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit uns abzuschließen, gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich in unserem Kundenloginbereich mit Ihrer Kundennummer und Ihrem Passwort an
- Klicken Sie den Menüpunkt „Auftragsverarbeitung“ an
- Klicken Sie die Checkbox „Ich stimme der Vereinbarung zu“ an
- Zuletzt klicken Sie auf den Button „Vertrag abschließen“
Müssen die Auftragsverarbeitungsverträge in Schriftform abgeschlossen werden?
Die DSGVO bringt auch Erleichterungen mit sich: der Auftragsverarbeitungsvertrag kann elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Musste man damals noch die Verträge in Papierform übermitteln, reicht heutzutage ein Klick in der Verwaltungsoberfläche aus, um den Vertrag mit uns abzuschließen.